Tiny Camping

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Regelungen

A) Die tiny-camping.de, mit Sitz in der Beethovenstraße 38; 18069 Rostock (im Folgenden: “tiny-camping.de”), bietet auf den Domains tiny-camping.de.,tinycamping.de, tiny-camping.com sowie tinycamping.com (im Folgenden die „Plattform“) den Interessenten/ Kunden/ Mietern der Plattform (im Folgenden die „Mieter“ genannt) die Möglichkeit an, Freizeit-, Reisemobile und Wohnanhänger (im Folgenden „Fahrzeug/ Camper“) sowie dazugehöriges Zubehör (im Folgenden „Campingzubehör/ Zubehör“) zu mieten. 

B) Über die Plattform kann der Interessent nach Campern, Fahrzeugen und Campingzubehör suchen und diese online als Mieter buchen.

C) Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend als “AGB“ bezeichnet) gelten für die Nutzung der Plattform und für sämtliche in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträge, für alle rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen Mieter und Plattform von Tiny-Camping.de. 

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Mieters, Vertragsinhalt

1.1.  Gegenstand des Vertrages mit Tiny-camping.de ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Fahrzeugs/Campers und/oder des Campingzubehörs.

1.2.  Tiny-camping.de schuldet jedoch keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

1.3. Nach Maßgabe der in Ziff. 19 dieser Bedingungen getroffenen Rechtswahl finden auf das Vertragsverhältnis zwischen Tiny-camping.de und dem Mieter in erster Linie diese Geschäftsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen über den Mietvertrag, §§ 531 ff. Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

1.4. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

1.5. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Anmietung eines Campers liegt ein Mietvertrag zugrunde und keine Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise).

1.5. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

1.6. Die Miete beginnt mit der Übernahme des Campers durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter das Fahrzeug/ Camper an einen Beauftragten der Tiny-camping.de an einer Tiny-camping.de Station persönlich zu übergeben und das Rücknahmeprotokoll, das der Beauftragte bei der Rückgabe anfertigt, zu unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Fahrzeug/ Camper nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.

1.7. Tiny-camping.de wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

2. Mindestalter, Führerschein

Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 21 Jahre. Weitere Bedingung ist ein Führerschein Klasse 3 bzw. Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

3. Mietpreise, Mietdauer, Versicherungen

3.1. Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht.

3.2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde gilt: Die Mindestmietdauer beträgt für alle Fahrzeuge/ Camper 3 Tage (z.B. Freitag – Sonntag).

Individuelle Absprachen sind nach Rückfrage möglich und werden stets schriftlich (per E-Mail) vereinbart.

3.3. Die Mietpreise beinhalten einen Kaskoschutz mit € 1.000 Selbstbeteiligung pro Schadensfall.

3.4. Die Tagespreise werden pro Nacht berechnet – z.B. Freitag – Sonntag = 2 Nächte). Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit, berechnet Tiny-camping.de pro angefangener Stunde € 30, für jeden weiteren verspäteten Folgetag höchstens den jeweiligen Tagespreis und gibt eventuelle Schadenersatzansprüche, die der Nachfolgemieter oder andere Personen Tiny-camping.de gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeug und/oder die Camperübernahme und/oder Campingzubehör geltend machen, an den Mieter weiter. Wenn nichts anderes schriftlich auf dem Übernahmeprotokoll vereinbart wurde, dann gilt eine Rückgabe der Mietsache am letzten Miettag zwischen 17-18 Uhr am ursprünglichen Abholort.

3.5. Bei Rückgabe der Mietsache vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug und/oder die Camper bzw. das Zubehör kann anderweitig vermietet werden.

4. Reservierung, Buchung (Vertragsabschluss), Leistungsgegenstand

4.1. Mit einer Reservierung über die Plattform reserviert der Mieter sich einen Camper/ Dachzelt und/oder Campingzubehör.

4.2. Bei der elektronischen Übermittlung der Reservierung über die Plattform wird Tiny-camping.de dem Mieter den Eingang der Reservierung unverzüglich auf elektronischem Weg per Email bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Reservierungsbestätigung dar und begründet demnach keinen Anspruch des Mieters auf das Zustandekommen eines Mietvertrages.

4.3. Der Mietvertrag kommt ausschließlich durch eine weitere schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail von Tiny-camping.de an den Mieter zustande. Dies erfolgt meist zeitnah nach der Reservierung.

4.4. Prospektangaben in Fremdprospekten, Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere von Herstellern, Fahrzeugübergabestellen und Reisevermittlern, die über die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Angaben von Tiny-camping.de hinausgehen oder dazu in Widerspruch stehen, sind für Tiny-camping.de nicht verbindlich.

5. Buchungsbestätigung, Zahlungen, Kaution

5.1. Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail ist innerhalb von 3 Tagen eine Anzahlung von 25% des Gesamtmietpreises auf das in der Bestätigung genannte Konto von Tiny-camping.de zu überweisen. Der Restbetrag, also 75%, sind spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu überweisen.

Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen der Mietbeginn unter 14 Tage ist, ist eine Anzahlung von 100% des Gesamtpreises innerhalb von 3 Tagen nach Buchungsbestätigung zu überweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach 3 Tagen ein Zahlungseingang auf dem Konto von Tiny-camping.de erfolgen muss. 

5.2. Eine Kaution ist in der vereinbarten Höhe, wie in der Preisliste angegeben und in der Reservierungsbestätigung vermerkt, spätestens am Tag der Übergabe zu bezahlen.

Soweit zur Höhe der Kaution nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, beträgt diese € 500 bei Dachzelten und € 1.000 pro Fahrzeug/Camper/ Anhänger. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands und nach erfolgter Mietvertrags–Endabrechnung durch Tiny-camping.de erstattet. Alle möglichen anfallenden Extras/ Forderungen werden bei Rückgabe der Mietsache mit der Kaution verrechnet. Wenn die Forderung aus dem Mietvertrag mit einer Kredit-/Debitkarte/ EC-Karte bezahlt wird, gilt die Unterschrift bzw. Überweisung des Karteninhabers als Ermächtigung für Tiny-camping.de auch für Nachbelastungen infolge der durch den Mieter schuldhaft verursachten Schadensfälle bis max. € 1.000 pro Schadensfall.

5.3. Soweit Tiny-camping.de zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Mieteres gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen, insbesondere die Übernahme des Campers und/oder Campingzubehör.

5.4. Erfolgen Bezahlung, ggf. Restzahlung/ Kautionszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeiten, so kann Tiny-camping.de nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag sofort zurücktreten und dem Mieter mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen belasten.

5.5. Soweit der Mieter nicht auf Grund vorangegangener Mahnung durch Tiny-camping.de vorzeitig in Verzug kommt, tritt Zahlungsverzug auch ohne Mahnung durch Tiny-camping.de spätestens 3 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung ein.

6. Stornierung, Widerspruch und Umbuchung

6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmung des § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB (besagt: Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) ein Widerrufsrecht gleichfalls nicht besteht.

Das allgemeine Widerrufsrecht, welches vorsieht, Verträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt und besteht. Sobald die Mietsache (Fahrzeug/ Camper/ Campingzubehör) am Übergabeort übernommen wird, erlischt dieses Widerrufsrecht. Weitere Informationen zu unserem Widerrufsrecht sind auf den Seiten von Tiny-camping.de zu entnehmen.

6.2. Tiny-camping.de räumt dem Mieter ein Stornierungsrecht ein, welches unbedingt schriftlich ausgeübt werden muss. Dazu kann das entsprechende Formular auf den Seiten von Tiny-camping.de genutzt werden. Im Falle einer Stornierung vom Vertrag stellt Tiny-camping.de Stornogebühren in Rechnung, bei deren Bemessung entsprechend den Grundsätzen von § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB (besagt: Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters) ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt sind.

6.3. Dem Mieter steht es frei, Tiny-camping.de nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

6.4. Ein Anspruch des Mieters nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Mietbeginns, der Art des Campers, der Übernahme und/oder Rückgabestation oder der Ausstattung (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird diese auf Wunsch des Mieters vorgenommen, kann Tiny-camping.de bis zum 30. Tag vor Mietbeginn ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Mieters, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Stornogebühren (s.o.) und gleichzeitiger Neubuchung über die Plattform durchgeführt werden.

7. Haftung, Vollkaskoschutz

7.1. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und die der Mieter oder sein Fahrer zu vertreten haben, haftet der Mieter mit bis zu € 1.000,- pro Schadensfall.

7.2. Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten, legt Tiny-camping.de dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor. Der Vermieter hat das Recht, anfallende Reparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlags abzurechnen. Es bleibt dem Mieter nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist als in dem Kostenvoranschlag berechnet.

7.3. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, entfällt die Haftungsbeschränkung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe) gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO (bzw. vergleichbarer Regelungen im Ausland) verursacht werden. Weiter haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung voll für alle Schäden, die am Dach des Fahrzeugs/ die Campers durch den Mieter verursacht wurden sowie die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und –breite) beruhen, auf unsachgemäßes Be- und Entladen bzw. auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärtsfahrten entstanden sind.

7.4. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen berechtigten oder nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 10) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 11) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs/ die Campers entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

7.5. Der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. der Tiny-camping.de geltend gemachten Schäden, die der Mieter Dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat.

7.6. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs/ Campers anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Tiny-camping.de erhebt als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von € 10.

8. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige

8.1. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Camper oder Campingzubehör oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter, spätestens aber bei der Rückgabe der Mietsache mitzuteilen.

8.2. Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die Erstellung eines Rückgabeprotokolls aus Gründen unterbleibt, die nicht vom Mieter zu vertreten sind.

9. Verhalten bei Unfällen

9.1. Der Mieter hat nach Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und den Vermieter unter der bekannten Telefonnummer zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

9.2. Der Mieter hat die Tiny-camping.de bei allen Unfallschäden sofort telefonisch zu informieren und spätestens bei Rückgabe einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze abzugeben.

9.3. Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten und von beiden Parteien unterschrieben sein.

9.4. Ist die voraussichtliche Schadenshöhe höher als die Eigenhaftung oder besitzt das Fahrzeug und/oder die Camper nicht mehr die vollständige Verkehrssicherheit, so ist der Vermieter unverzüglich vom Mieter zu informieren.

10. Berechtigte Fahrer

10.1. Das Fahrzeug/ die Camper dürfen nur vom Mieter und/oder den bei Anmietung bzw. Übergabe angegebenen Fahrern gelenkt werden.

10.2. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug und/oder die Camper auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter bekannt zu geben. Der 1.Mieter gilt für die Dauer der Miete als Halter.

11. Verbotene Nutzung

11.1. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug/ die Camper bzw. das Campingzubehör für folgende Dinge zu verwenden:

a) Die Mietsache selbst zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;

b) zur Beförderung/ Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;

c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;

d) zur Weiter- und/oder Untervermietung;

e) für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenem, auch privatem und für Unbefugte, Gelände.

f) zum Transport von Baumaterialien und/oder zum Wohnungsumzug

11.2. Das Fahrzeug/ die Camper bzw. Campingzubehör ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen, die innerhalb einer Mietzeit durchgeführt werden müssen, einzuhalten. Durchzuführende Wartungen innerhalb einer Mietzeit können z.B. auftreten, wenn das Fahrzeug/ die Camper einer TÜV-Prüfung innerhalb der Mietzeit unterliegt und der Vermieter das Fahrzeug/ den Camper nicht zur Verfügung hat, da sich dieser in den Händen des Mieters befinden. Der Mieter wird allerdings über diesen Umstand rechtzeitig aufmerksam gemacht.

Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet. Dies schließt z.B. die tägliche Lichterführung an dem Fahrzeug/ Camper ein.

12. Übergabe, Rücknahme, Reinigung

12.1. Der Mieter ist verpflichtet, bei Übernahme der Mietsache an einer Einweisung an der Übergabe-Station teilzunehmen. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs/ des Campers bzw. Campingzubehöres solange vorenthalten, bis die Einweisung erfolgt ist. Eine Einweisung benötigt etwas Zeit, meist zwischen 15-30 min. Ggf. anfallende Folgekosten wie z.B. Verspätung an einem Fährterminal o.ä. gehen zu Lasten des Mieters.

12.2. Vor der Rückgabe des Fahrzeugs/ des Campers bzw. Campingzubehörs muss ein ggf. vorhandener Brauchwassertank/ -behälter komplett entleert und der Innenraum sowie das Äußere vom Mieter gereinigt sein. Maßstab der Reinigung ist der saubere Zustand bei vorheriger Übergabe. Die Reinigung im Innenraum ist insbesondere auf folgende Bereiche anzuwenden:

a) alle Schränke, Schapps, Regale, Ablagefächer sind mit einem leicht feuchten Tuch zu reinigen,

b) alle Waschbecken sind zu säubern,

c) alle Fußböden, auch unter den Matratzen wie z.B. im Camper “Schildi” oder im Dachzelt “Dachi” sind mit einem Handfeger zu fegen, bei groben Dreck mit einem feuchten Lappen zu wischen,

d) wenn vorhanden, dann ist der Kühlschrank zu entleeren, auszuschalten und mit einem feuchten Tuch von innen zu reinigen,

e) alle Mülleimer sind zu entleeren,

f) sämtliches Kochgeschirr (Besteck, Teller, Tassen, Töpfe, Bratpfanne etc.) sind zu reinigen und trocken in die entsprechenden Fächer sicher zu verstauen,

g) alle Verdunklungs- und Fliegenrollos sind zu öffnen und Fenster sind sicher zu schließen.

Außen ist das Dachzelt bzw. der Camper ebenfalls in einem sauberen Zustand zu übergeben, wenn zuvor keine Reinigung über tiny-camping.de gebucht wurde. Die äußerliche Reinigung schließt insbesondere folgendes ein:

a) alle Dreckspuren sind an allen Seiten (auch oben auf dem Dach) zu beseitigen,

b) bei den Campern sind die Felgen/ Räder zu reinigen,

c) bei den Dachzelten ist mit einem feuchten Tuch die Außenhülle und ebenfalls die Abdeckplane (insbesondere von Fliegen etc.) zu reinigen

b) Fenster sind mit einem feuchten Tuch sauber zu wischen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Hochdruckreiniger und/oder scharfe Reinigungsmittel zur Reinigung benutzt werden dürfen. 

Sollten die oben aufgeführten Punkte nicht durchgeführt worden sein, werden dem Mieter die Kosten für angefallene Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt und ggef. mit der Kaution verrechnet.

Die Rücknahme des Dachzelts/ Campers bzw. Campingzubehöres wird durch die Unterschrift des Mitarbeiters der Vermietstation auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Ohne diese Unterschrift gehen sämtliche Schäden am Fahrzeug/ Camper oder Campingzubehör zu Lasten des Mieters, insbesondere bei Abstellen des Fahrzeugs/ des Campers bzw. Campingzubehöres außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

Übergaben erfolgen nach Einweisung Mo-Fr jeweils zwischen 16-18 Uhr oder Samstags i.d.R. zwischen 10-12 Uhr.

Rücknahmen erfolgen zu den selben Zeiten.

An Sonntagen/ Feiertagen sind Übergaben und Rücknahmen nur nach vorheriger Absprache möglich.

Die Rückgabe erfolgt an der Station, an der die Mietsache anfangs übernommen wurde und wird durch Unterschrift des Mieters und Vermieters auf dem Übergabeprotokoll von Tiny-camping.de bestätigt.

13. Ersatzfahrzeug/ Camper

Kann das gebuchte Fahrzeug/ der Camper bzw. Campingzubehör an der Vermietstation nicht bereitgestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug/ Camper bzw. Campingzubehör bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug/ Camper angeboten und vom Mieter angenommen werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen/ Campern dem Mieter erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs/ Camper höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren oder Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters.

Kann das Fahrzeug/ Camper bzw. Campingzubehör durch das Verschulden des Mieters nicht weiter verwendet werden, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeugs verweigern. Eine Kündigung des Mietvertrags ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Etwaige Folgekosten, z.B. das Verpassen einer gebuchten Fähre und Buchung einer neuen Überfahrt (o.ä.), die durch ein spontanes Stellen eines Ersatzfahrzeugs/ Camper bzw. Campingzubehörs durch den Vermieter dem Mieter entstehen, werden durch den Vermieter nicht ersetzt.

14. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb West- und Nordeuropas sowie Slowenien und Kroatien sind uneingeschränkt möglich.

Eine Reise in osteuropäische Länder wie z.B. Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien oder Griechenland benötigt eine vorherigen schriftliche Einwilligung von uns.

Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

15. Nichtraucherfahrzeuge

15.1. Sämtliche Fahrzeuge/ Camper von Tiny-camping.de sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug/ Camper, Dachzelt bzw. Campingzubehör nicht erlaubt.

15.2. Im Falle nachgewiesener Zuwiderhandlungen kann Tiny-camping.de ggf. den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen und den Mieter mit den Kosten belasten, welche durch eine Entlüftung, bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstanden sind, einschließlich etwaiger Ausfallkosten durch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs.

16. Reparaturen

16.1. Reparaturen die während der Miete notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs/ Campers bzw. Campingzubehöres zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der Tiny-camping.de in Auftrag gegeben werden.

16.2. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege der jeweiligen Fachwerkstatt sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 7), von der Tiny-camping.de erstattet.

17. Abhilfe, Minderung, Schadensersatz

17.1. Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder, soweit Tiny-camping.de einen Mangel des Fahrzeugs/ Campers bzw. Campingzubehöres zu vertreten hat, auf Schadenersatz.

Zur Abhilfe hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die unverzügliche Mängelrüge ohne Verschulden des Mieters unterbleibt oder eine Abhilfe von Tiny-camping.de verweigert wird oder objektiv unmöglich ist.

17.2. Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeugs/ Campers bzw. Campingzubehöres, welche Tiny-camping.de nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

18. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von Tiny-camping.de ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um vertragliche Hauptpflichten handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung sowie für die Haftung der Tiny-camping.de, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen bei Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens.

19. Ausschlussfrist, Verjährung

19.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeugs/ Campers bzw. Campingzubehöres an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

19.2. Ansprüche des Mieters aus dem Mietvertrag gegenüber Tiny-camping.de, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Mieters aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.

19.3. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter von Umständen, die den Anspruch begründen und Tiny-camping.de als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

19.4. Schweben zwischen dem Mieter und Tiny-camping.de Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Mieter oder Tiny-camping.de die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

20. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

20.1. Der Mieter ist damit einverstanden, dass Tiny-camping.de seine persönlichen Daten speichert.

20.2. Tiny-camping.de darf diese Daten über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben (z.B. Polizei u.ä.), weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug/ Camper bzw. Campingzubehör nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden (z.B. wegen Bußgelder im Straßenverkehr) für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs/ Campers bzw. Campingzubehörs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u. ä.

21. Rechtswahl und Gerichtsstand

21.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und Tiny-camping.de findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

21.2. Soweit bei Klagen des Mieters gegen Tiny-camping.de im Ausland für die Haftung von Tiny-camping.de dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Mieters ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

21.3. Der Mieter kann Tiny-camping.de nur an deren Sitz verklagen.

21.4. Für Klagen von Tiny-camping.de gegen den Mieter ist das Amtsgericht Rostock maßgebend. Für Klagen gegen Mieter, bzw. Vertragspartner des Mietvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Tiny-camping.de (Rostock) vereinbart.

21.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Mietvertrag zwischen dem Mieter und Tiny-camping.de anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Mieters ergibt oder wenn und insoweit auf den Mietvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Mieter angehört, für den Mieter günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Mietvertrags im Übrigen unberührt.

Stand: 28.Juli 2023