Dieses Thema regelt jedes Bundesland in Deutschland selbst. Daher können wir leider keine allgemeingültigen (juristisch stichfesten) Aussagen treffen. Natürlich darf man nicht in Natur-u. Landschaftsschutzgebieten, Natur- und Nationalparks und dergleichen mit dem Wohnwagen “campen” oder nächtigen.

Wir können aber sagen:

  1. In Deutschland darf man überall dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, für eine Nacht (und nicht länger) mit dem Wohnwagen stehen bleiben. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt nämlich nicht, wo man seinen fahrbaren Untersatz abstellen darf, sondern enthält Bestimmungen, wo es untersagt ist.
  2. Offiziell ist es dann eine „Fahrtunterbrechung“ mit schlafen im Camper zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“. Genau gesagt: Wenn du dich zu müde fühlst um weiterzufahren, egal zu welcher Uhrzeit, auf einem geeigneten oder ausgeschilderten Parkplatz stehst und dich ausruhen musst um weiterzufahren, dann ist es für eine Nacht okay.
  3.  Die “Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ bedeutet: auf keinen Fall Stühle und Tisch rausstellen, kein Zelt oder ähnliches aufstellen (auch keine Markise) und z.B. auch draußen grillen oder kochen vermeiden. Auch empfehlen wir möglichst spät „anzureisen“ und am nächsten Tag zeitig weiterzufahren. Küche, Licht und co. innen im Camper kannst du natürlich benutzen.
  4. Meist sollte eine Standzeit von max. 10 Stunden eingehalten werden.
  5. Auf Privatgrundstücken sowie auch Tankstellen und Restaurants ist das Parken des Gespanns nur mit der Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Daher vorher immer fragen ob es okay ist.
  6. Autobahnraststätten: Das Lkw-Symbol auf diesen Parkplätzen hier erlaubt das Parken von Fahrzeugen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Das Zugfahrzeug darf dabei aber kein Personenwagen sein – was es meist aber bei uns Campern ist. Also besser auf einen anderen Parkplatz um die Ecke stellen. Ein blaues Parkplatzschild mit einem weißen Zusatzschild mit stilisiertem Anhänger darunter. Das suchen wir und bedeutet, dass hier also nur Autos mit Anhänger parken dürfen. Keine Pkws, Lkws oder Wohnmobile.

Wer also beispielsweise auf der Durchreise ist oder ein paar Tage in Gebieten verbringen will, in denen die offiziellen Campingplätze ungünstig liegen, wird mit diesen Hinweisen sicherlich gut klarkommen.